Wir stehen unseren Kunden als verantwortungsvoller Energie-Dienstleister jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite. Dabei setzen wir auf regionale Stärke und die Kompetenz unserer erfahrenen Mitarbeiter.
Die Nähe zu unseren Kunden und eine rasche und lösungsorientierte Betreuung ist unser oberstes Unternehmensziel. Unser Motto lautet „Rundum Sorglos“.
Der Strompreis setzt sich aus 3 Komponenten zusammen
1.) Der Energiepreis
- Der Energie-Grundpreis wird taggenau berechnet und ist unabhängig von den verbrauchten Kilowattstunden.
- Der Energiepreis ist verbrauchsabhängig. Die verbrauchten Kilowattstunden (kWh) werden mit dem jeweils gültigen Arbeitspreis (lt. jeweiligem Produktblatt) multipliziert.
2.) Der Netzpreis
Wie auch bei den Energiekosten gibt es bei den Netzkosten einen Grundpreis, welcher unabhängig vom Stromverbrauch taggenau abgerechnet wird.
- Das Netznutzungsentgelt deckt die Kosten des Netzbetreibers für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems. Es wird von der Energie-Control-Kommission festgelegt und setzt sich zusammen aus Netznutzung, Grund- und Netznutzungs-Arbeitspreis. Diese werden taggenau abgerechnet.
- Das Netzverlustentgelt dient für die Deckung der Kosten auftretender Netzverluste aufgrund physikalischer Gegebenheiten bei der Übertragung und Verteilung der elektrischen Energie von den Stromerzeugungsanlagen bis zum Endverbraucher.
Der Messpreis deckt die Kosten, für die Errichtung und den Betrieb eines Zählers (Mess-Einrichtung) sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Zählereichung (Zählertausch). Der Mess-Preis ist ein Fixpreis, welcher von der Zählergröße abhängt und taggenau berechnet wird.
3.) Steuern und Abgaben
- Die Elektrizitätsabgabe wird seit 1996 aufgrund eines Bundesgesetzes (Link) vom Kunden eingehoben und direkt an das Finanzamt abgeliefert.
- Die Zählpunktspauschale ist ein gesetzlich vorgeschriebener Beitrag zur Finanzierung von Ökostrom-Anlagen (Windkraft-, Biomasse-, Photovoltaikanlagen, etc.), fossilen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie mittlere Wasserkraft. Diese Pauschale wird durch das Ökostromgesetz (Link) gelegt.
- Die Benützungsabgabe ist die Gebühr für die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes der Stadt Klagenfurt. Diese wird laut Verordnung (Verlinkung ins Downloadcenter zur Verordnung) im Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee eingehoben.
Unsere AGB finden Sie hier.












