Smart Meter – der neue intelligente Stromzähler

Smart Meter sind intelligente Messgeräte, die zur Erfassung des Energieverbrauches dienen.

Der große Vorteil: Durch Smart Metering (Intelligente Messdatenerfassung) werden Verbrauchsdaten verschlüsselt an den Netzbetreiber übermittelt – somit entfällt die manuelle Ablesung des Zählerstandes. Darüber hinaus bietet der Smart Meter im Vergleich zu seinem Vorgänger, dem mechanischen Ferrariszähler, viele weitere nützliche Zusatzfunktionen.

Aktuell verwenden wir folgende Zähler für Smart Metering:

Landis Smart Meter

Stromzähler

Bedienungsanleitungen

Echelon Smart Meter

Stromzähler

Bedienungsanleitungen

FAQ

Allgemein:

Was ist ein Smart Meter?

Smart Meter sind digitale Messgeräte zur Erfassung des Stromverbrauches. Die Verbrauchswerte werden dabei fernübertragen bzw. zeitlich begrenzt am Gerät gespeichert und an den Netzbetreiber verschlüsselt digital übermittelt. Smart Meter verfügen über eine Reihe neuer Funktionen, welche für die Kunden und die Netzbetreiber Vorteile bringen. So müssen Sie den Zählerstand nicht mehr selbst ablesen oder einen Ablesetermin wahrnehmen – alles geschieht automatisch und digital.

Warum werden Smart Meter installiert?

2009 wurde auf EU-Ebene die Rahmenbedingung zur Einführung intelligenter Messgeräte geschaffen, um die Erreichung der klima- und energiepolitischen Zielsetzungen zu erfüllen. Im 3. EU-Binnenmarktpaket ist festgelegt, dass bis 2020 mindestens 80% aller Kundenanlagen mit Smart Meter ausgestattet sein müssen. In Österreich wurde die Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) beschlossen, wonach bis Ende 2019 zumindest 95% der an das Netz jedes Netzbetreibers angeschlossenen Zählpunkte als intelligente Messgeräte auszustatten sind.

Zeitplan Klagenfurt:

Wann wird Smart Metering eingeführt?

Die Energie Klagenfurt hat 2016 mit dem Smart Meter Rollout im Klagenfurter Netzgebiet begonnen. Eine Darstellung des aktuellen und geplanten Status des Rollout ist im Rolloutplan ersichtlich: Rolloutplan

Wie lange dauert es, bis alle Kunden diese neuen Zähler installiert haben?

Die aktuellen Planungen sehen einen Abschluss des Projektes für 2024 vor.
Eine Darstellung des aktuellen und geplanten Status des Rollout ist im Rolloutplan ersichtlich: Rolloutplan

Wie erfahren Kunden, wann sie einen neuen Zähler erhalten?

Alle EKG Kunden werden zeitnah, schriftlich und einzeln im Vorfeld über die Umstellung auf Smart Meter verständigt.

Vorteile:

Welche Vorteile bringen Smart Meter?

  • Ablesung durch den Kunden (Selbstablesung) entfällt.
  • Ablesung durch den Netzbetreiber vor Ort entfällt.
  • Beim Wechsel stehen tatsächliche Zählerstände zur Verfügung.
  • Die Rechnungslegung basiert auf dem tatsächlichen Verbrauch. Somit kommen keine errechneten Zählerstände im Zuge der Abrechnung aufgrund fehlender Ablesungen zustande.
  • Schnellere Um- und Abmeldung durch Stromeinschaltung aus der Ferne.
  • Energieverbrauch ist über das Energieportal (Zugang über das Kundenportal) jederzeit bekannt.
  • Vielfältige Informationsmöglichkeiten (Vergleichswerte, Durchschnitt, Einsparpotenziale) werden zur Verfügung gestellt.
  • Eine monatliche Verbrauchsinformation wird ermöglicht.
  • Außergewöhnlich hohe Verbräuche können sehr schnell durch den Kunden identifiziert werden.
  • Informationsmanagement für den Kunden im Energieportal (Zugang über das Kundenportal) wird zur Verfügung gestellt.

Wo kann ich meine Smart Meter Informationen einsehen?

Über den Menüpunkt „Login“ bzw. „Service – Meine EKG“ gelangen Sie in zu Ihren Energiedaten. Dort können Sie unter dem Menüpunkt „Lastprofil/Tageswerte“ und „Smart Meter“ Ihre Smart Meter-Informationen abrufen.
Im Menüpunkt „Lastprofil/Tageswerte“ werden die aufgezeichneten Verbräuche eines Zählers dargestellt. Es wird zwischen Tageswertaufzeichnung und ¼-Stundenwertaufzeichnung unterschieden. Dieser Menüpunkt wird nur dann dargestellt, wenn der Kunde die OptOut-Option nicht gewählt hat.Unter dem Menüpunkt „Smart Meter“ haben Sie die Möglichkeit, unterschiedliche Einstellungen selbst vorzunehmen. Sie können z.B. hier die Auslesung von ¼-Stundenwerte ein- oder ausschalten oder Ihren Zähler überhaupt in den OptOut-Modus stellen.

Rechtsgrundlage:

Welche Vorgaben der EU gibt es und welche Bedeutung haben diese für Österreich?

Die rechtlichen Erfordernisse sind im 3. EU-Binnenmarktpaket geregelt. Darin ist festgelegt, dass bis 2020 mindestens 80% aller Kundenanlagen in Europa mit Smart Meter ausgestattet sein sollen. In Österreich ist in der Intelligenten Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO 2014) für die Sparte Strom sogar eine frühere Umsetzung vorgeschrieben: Mit dem Zwischenziel bis Ende 2019 sollen mindestens 95% der Zähler umgestellt werden.

Als gesetzliche Grundlagen können angeführt werden:

  • 3. EU-Binnenmarktpaket (EU 2009/72/EG)
  • Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG 2010)
  • Intelligente Messgeräte Anforderungsverordnung 2011 (IMA-VO 2011)
  • Intelligente Messgeräte Einführungsverordnung (IME-VO 2012, Novelle 2014)
  • Datenformat- und Verbrauchsinformationsdarstellungs-VO – (DAVID-VO 2012, Novelle 2013)
Ablehnung Smart Meter Funktionen – OptOut:

Kann man die Montage eines Smart Meter ablehnen?

Die Bestimmungen zum ElWOG enthalten eine OptOut-Regelung, die es Kunden ermöglicht, den Smart Meter abzulehnen. Diese OptOut-Regelung sieht die Möglichkeit vor, sich gegen bestimmte Funktionalitäten eines intelligenten Messgerätes auszusprechen. Hat der Kunde im Vorfeld einen schriftlichen Einspruch gegen einen Smart Meter getätigt, wird der Zähler im Zuge der Auslieferung entsprechend der OptOut-Variante eingestellt und als „digitaler Standardzähler“ konfiguriert. Dieser digitale Standardzähler (OptOut-Variante) zeichnet zwar keine Verbrauchswerte im Gerät auf, wird aber dennoch an das Kommunikationssystem angebunden – d.h. eine anlassbezogene Auslesung und Übertragung von Zählerständen (Jahresablesung und Verbrauchsabgrenzung) wird auch bei der OptOut-Variante durchgeführt. OptOut-Einsprüche können schriftlich im ServiceCenter der Energie Klagenfurt GmbH eingebracht werden. Der Einbau eines elektronischen Zählers kann vom Kunden allerdings nicht abgelehnt werden.Alle weiteren, mit einem Smart Meter verbundenen Vorteile können bei Inanspruchnahme der OptOut-Funktion nicht genutzt werden.

Für Zählpunkte mit leistungsgemessenem Netztarif (Maximumzählung) oder unterbrechbarem Netztarif (Zusatztarif Nachtstrom, Boiler, Wärmepumpe etc.), besteht keine OptOut-Möglichkeit.

Die OptOut-Möglichkeit kann sich jeder Netzkunde (auch nachträglich) im Energieportal (Zugang über das Kundenportal) selbst einstellen. Zusätzlich können dort weitere Einstellungen des Zählers (Auslesung ¼-Stundenwerte, Displayanzeige, etc.) vorgenommen und jederzeit geändert werden.

Datensicherheit:

Welche Daten werden mit einem Smart Meter verarbeitet?

Die Tagesstromverbrauchsdaten werden im intelligenten Zähler erfasst und in diesem für die gesetzlich vorgesehene Dauer von 60 Tagen rollierend gespeichert. Darüber hinaus werden Netzqualitätsdaten, Status-, Fehler- und Zugriffsprotokolle gespeichert. Einmal täglich werden die im Zeitraum der jeweils letzten 24 Stunden erfassten Daten automatisch ausgelesen und verschlüsselt in das Daten-System der Energie Klagenfurt übertragen.

An wen werden die Daten übermittelt?

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist ein Netzbetreiber verpflichtet, die täglichen Stromverbrauchswerte einmal im Monat an den jeweiligen Stromlieferanten zu übermitteln. Alle weiteren Übermittlungen an z.B. Energieberatungsunternehmen erfordern die ausdrückliche Zustimmung des Kunden.

Wo werden die Daten gespeichert?

Die fernausgelesenen Daten werden im MDM (Meter Data Management) System und im Verrechnungssystem der Energie Klagenfurt gespeichert.

Kontakt

Smart Meter

St. Veiter Straße 31
9020 Klagenfurt am Wörthersee

T: +43 463 521-2900
smartmeter@stw.at

Einfahrt über Kraßniggstraße
Kundenparkplätze sind vorhanden!