Energiegemeinschaften
Durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen gemeinschaftlich zu nutzen.
Dabei unterscheidet man zwischen drei Formen von Energiegemeinschaften:
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)
§ 16a ElWOG
Umfasst die Hauptleitung eines Gebäudes
Entfall der Netzentgelte
PV-Strom
Lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
§ 16c ElWOG
Umfasst eine Trafostation
Reduktion der Netzentgelte
-
- Netzebene 6 & 7: 57% Reduktion
Energie aus erneuerbaren Quellen
Regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
§ 16c ElWOG
Umfasst ein Umspannwerk
Reduktion der Netzentgelte
-
- Netzebene 4 & 5: 64% Reduktion
- Netzebene 6 & 7: 28% Reduktion
Energie aus erneuerbaren Quellen
Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
§ 16b ElWOG
Netzgebiet übergreifend
Keine Reduktion der Netzentgelte
Nur elektrische Energie, nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt
GEMEINSCHAFTLICHEN ERZEUGUNGSANLAGE (GEA)
In gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen können sich mehrere Teilnehmer eines Gebäudes bzw. eines Grundstücks zusammenschließen, um gemeinsam Energie zu produzieren und zu nutzen.
Für den Teil der Energie, der in der GEA verteilt wurde, fallen keine Netzentgelte, Steuern und Abgaben an.
ERNEUERBARE-ENERGIE-GEMEINSCHAFT (EEG)
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft umfasst mehrere unterschiedliche Teilnehmer, die gemeinsam Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen, die eigeneerzeugte Energie verbrauchen, speichern oder verkaufen.
Im Gegensatz zur Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage kann die erzeugte Energie in einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft über das öffentliche Stromnetz fließen, solange sich die Teilnehmer im selben Lokal- oder Regionalbereich befinden.
Für den Teil der Energie, der in der EEG verteilt wurde, fallen nur reduzierte Netzentgelte an. Erneuerbaren-Förderbeitrag sowie die Elektrizitäts-Abgabe entfallen.
BÜRGERENERGIEGEMEINSCHAFT (BEG)
In Bürgerenergiegemeinschaften können mehrere Teilnehmer gemeinsam Strom erzeugen über ganz Österreich hinweg verbrauchen, speichern oder verkaufen.
BEG sind weder räumlich beschränkt, noch auf Energie aus erneuerbaren Energiequellen. Dafür erhalten die Teilnehmer aber keine reduzierten Netzentgelte und es entfallen auch keine Steuern und Abgaben.
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