Energiegemeinschaften
Durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen gemeinschaftlich zu nutzen.
Dabei unterscheidet man zwischen drei Formen von Energiegemeinschaften:
- Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen (GEA)
- Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
- Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)
Kontakt
St. Veiter Straße 31
9020 Klagenfurt am Wörthersee
T: +43 463 521-880 (zum Ortstarif)
energiegemeinschaften@stw.at
Einfahrt über Kraßniggstraße
Kundenparkplätze sind vorhanden!
Öffnungszeiten
Montag 8:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)
§ 16a ElOG
Umfasst ein Gebäude
Entfall der Netzentgelte
PV-Strom
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) Lokal
§ 16a ElOG
Umfasst eine Trafostation
Reduktion der Netzentgelte
Energie aus erneuerbaren Quellen
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) Lokal
§ 16a ElOG
Umfasst eine Trafostation
Reduktion der Netzentgelte
Energie aus erneuerbaren Quellen
Bürger-Energie-Gemeinschaft (BEG)
§ 16a ElOG
Umfasst ganz Österreich
Volle Netzentgelte
Nur Strom, muss nicht aus erneuerbaren Quellen sein
GEMEINSCHAFTLICHEN ERZEUGUNGSANLAGE (GEA)
In gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen können sich mehrere Teilnehmer eines Gebäudes bzw. eines Grundstücks zusammenschließen, um gemeinsam Energie zu produzieren und zu nutzen.
Für den Teil der Energie, der in der GEA verteilt wurde, fallen keine Netzentgelte, Steuern und Abgaben an.
ERNEUERBARE-ENERGIE-GEMEINSCHAFT (EEG)
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft umfasst mehrere unterschiedliche Teilnehmer, die gemeinsam Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen, die eigeneerzeugte Energie verbrauchen, speichern oder verkaufen.
Im Gegensatz zur Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage kann die erzeugte Energie in einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft über das öffentliche Stromnetz fließen, solange sich die Teilnehmer im selben Lokal- oder Regionalbereich befinden.
Für den Teil der Energie, der in der EEG verteilt wurde, fallen nur reduzierte Netzentgelte an. Erneuerbaren-Förderbeitrag sowie die Elektrizitäts-Abgabe entfallen.
BÜRGERENERGIEGEMEINSCHAFT (BEG)
In Bürgerenergiegemeinschaften können mehrere Teilnehmer gemeinsam Strom erzeugen über ganz Österreich hinweg verbrauchen, speichern oder verkaufen.
BEG sind weder räumlich beschränkt, noch auf Energie aus erneuerbaren Energiequellen. Dafür erhalten die Teilnehmer aber keine reduzierten Netzentgelte und es entfallen auch keine Steuern und Abgaben.
Auskunft Verteilnetzgebiet
Hier können Sie abfragen, an welche Verteilernetzebene Ihre Anlage angeschlossen ist:
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